Am besten schmeckt die Pizza frisch aus dem Ofen.

Am besten schmeckt die Pizza frisch aus dem Ofen.
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Das sind die beliebtesten Pizzerien Österreichs 2021

Wir stellen die Sieger in allen neun Bundesländern vor. Die Falstaff-Community hat über 42.000 Stimmen abgegeben und für ihre Favoriten gestimmt.

Unglaubliche 42.000 Stimmen wurden bei der Falstaff-Wahl zur beliebtesten Pizzeria Österreichs abgegeben. Dass Pizza eine der Lieblingsspeisen der Österreicher ist, dokumentiert eine aktuelle Umfrage der zufolge 91 Prozent der Befragten zumindest einmal pro Monat eine Pizza essen. Kein Wunder also, dass die Beteiligung an dem Voting so extrem hoch war.

Zu bekannten Benchmarks und bisherigen Seriensiegern gesellten sich diesmal neue Player, die für durchaus überraschende Ergebnisse sorgten. Das sind die neun Bundesland-Sieger, weiter unten finden Sie alle Resultate im Detail: 

  • Wien: Alfredo, 1160 Wien    
  • Niederösterreich: Pizzeria Firenze, Krems
  • Burgenland: Pizzeria Na-Nu, Grafenschachen    
  • Oberösterreich: De Michele Verace Pizza Napoletana, Vöcklabruck
  • Steiermark: Pizzeria Heuboden, Dietersdorf am Gnasbach
  • Kärnten: Dobner, Villach    
  • Salzburg: Pizzarei, Großarl
  • Tirol: Una Pizza, Innsbruck
  • Vorarlberg: Pizzeria Fellini, Hohenems

WIEN



NIEDERÖSTERREICH



BURGENLAND

bgld



OBERÖSTERREICH

ooe



STEIERMARK

smtk



Anm.: Die Pizzeria Figaro in Gleisdorf wurde auf eigenem Wunsch aus dem Voting entfernt. Aufgrund der Covid Kontrollvorgaben wird bis auf weiteres nur Liefer- und Abholservice angeboten.

KÄRNTEN

ktn



SALZBURG

sbg



TIROL

ti



VORARLBERG

v



Anmerkung:
28.10.2020, 12 Uhr: Auf eigenen Wunsch wurde die Pizzeria Antonio in Bludenz aus dem Voting genommen.

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Das Voting war bis 11.10.2021, 12 Uhr mittags aktiv.

Sollte Ihre Lieblings-Pizzeria fehlen: Leider können aus logistischen Gründen nicht alle Pizzerias des Landes berücksichtigt werden. In der ersten Phase wurde die Falstaff-Community dazu aufgerufen, ihre Lieblings-Betriebe zu nominieren. Aus den Meistgenannten wurde dann eine Bestenliste für jedes Bundesland erstellt.

NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Sofern das Restaurantvoting, abrufbar unter https://www.falstaff.at/gourmet-club/restaurant-voting/, Sonderbestimmungen zum Restaurantvoting vorsieht, gelten diese Bestimmungen primär. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben. 

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen. 

Bernhard Degen
Autor
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